top of page

DIÄTTHERAPIE
Nach § 43 SGB V ergänzt die Diättherapie die ärztliche Behandlung. Es erfolgt eine individuelle Beratung, um die Erkrankung zu beseitigen oder ihren Verlauf abzumildern:
• Adipositas/Übergewicht
• Diabetes mellitus
• Bluthochdruck
• Fettstoffwechselstörungen
• Magen- Darmerkrankungen
• Nahrungsmittelallergien
• Nahrungsmittelunverträglichkeiten
• Zöliakie
• Gicht
• Rheuma
• Osteoporose
Ziele einer Therapie sind z.B.:
• Senkung von Blutzucker, Blutfetten, Harnsäure
• Gewichtsreduktion / Gewichtsstabilisation
• Beschwerde- und Symptomfreiheit
• Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens
Anerkannt und zertifiziert. Eine Kostenerstattung oder Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse ist in der Regel möglich.
bottom of page